Kirchliches Datenschutzgesetz

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Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
(KDG)

in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017


Inhaltsübersicht

Präambel

Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen

  • 1 Schutzzweck
  • 2 Sachlicher Anwendungsbereich
  • 3 Organisatorischer Anwendungsbereich
  • 4 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2

Grundsätze

  • 5 Datengeheimnis
  • 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten § 7 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • 8 Einwilligung
  • 9 Offenlegung gegenüber kirchlichen und öffentlichen Stellen
  • 10 Offenlegung gegenüber nicht kirchlichen und nicht öffentlichen Stellen
  • 11 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  • 12 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und

Straftaten

  • 13 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Kapitel 3

Informationspflichten des Verantwortlichen undRechte der betroffenen Person

Abschnitt 1

Informationspflichten des Verantwortlichen

  • 14 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
  • 15 Informationspflicht bei unmittelbarer Datenerhebung
  • 16 Informationspflicht bei mittelbarer Datenerhebung

Abschnitt 2

Rechte der betroffenen Person

  • 17 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  • 18 Recht auf Berichtigung
  • 19 Recht auf Löschung
  • 20 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • 21 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  • 22 Recht auf Datenübertragbarkeit
  • 23 Widerspruchsrecht
  • 24 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
  • 25 Unabdingbare Rechte der betroffenen Person                              

Kapitel 4

Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Abschnitt 1

Technik und Organisation; 

Auftragsverarbeitung

  • 26 Technische und organisatorische Maßnahmen
  • 27 Technikgestaltung und Voreinstellungen
  • 28 Gemeinsam Verantwortliche
  • 29 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
  • 30 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

Abschnitt 2

Pflichten des Verantwortlichen

  • 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • 32 Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht
  • 33 Meldung an die Datenschutzaufsicht
  • 34 Benachrichtigung der betroffenen Person
  • 35 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

Abschnitt 3

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

  • 36 Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • 37 Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • 38 Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Kapitel 5

Übermittlung personenbezogener Daten an und in Drittländer  oder an internationale Organisationen

  • 39 Allgemeine Grundsätze
  • 40 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder bei geeigneten Garantien
  • 41 Ausnahmen

Kapitel 6

Datenschutzaufsicht

  • 42 Bestellung des Diözesandatenschutzbeauftragten als Leiter der Datenschutzaufsicht
  • 43 Rechtsstellung des Diözesandatenschutzbeauftragten
  • 44 Aufgaben der Datenschutzaufsicht
  • 45 Zuständigkeit der Datenschutzaufsicht bei über- und mehrdiözesanen Trägern
  • 46 Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichten § 47 Beanstandungen durch die Datenschutzaufsicht

Kapitel 7

Beschwerde, gerichtlicher Rechtsbehelf, Haftung und Sanktionen

  • 48 Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht
  • 49 Gerichtlicher Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung der Datenschutzaufsicht oder gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter
  • 50 Haftung und Schadenersatz
  • 51 Geldbußen

Kapitel 8

Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen

  • 52 Videoüberwachung
  • 53 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
  • 54 Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken
  • 55 Datenverarbeitung durch die Medien

Kapitel 9

Übergangs- und Schlussbestimmungen

  • 56 Ermächtigungen
  • 57 Übergangsbestimmungen
  • 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Überprüfung

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