Teilnahmebedingungen für MAV Seminare

Anmeldung:
Anmeldungen können jederzeit, jedoch bis spätestens zum ausgeschriebenen Anmeldeschluss, per Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle der DiAG gerichtet werden. Ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie im Einladungsbrief. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine verbindliche Anmeldebestätigung. Teilen Sie dazu bitte bei Ihrer Anmeldung Ihre E-Mail Adresse der DiAG-MAV Geschäftsstelle mit.

Abmeldungen/Rücktritt:
Bei Rücktritt informieren Sie bitte schnellstmöglich die DiAG-Geschäftsstelle. Bei kurzfristigen Abmeldungen innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn muss 50% des Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt werden. Bitte versuchen Sie in diesem Fall ein
anderes MAV-Mitglied zu schicken. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein oder aus dringenden Gründen ausfallen müssen, teilen wir Ihnen dies so schnell wie möglich mit.

Kosten:
Die maximalen Teilnahmebeiträge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Einladung. Sie hängen jeweils von der Anzahl der Teilnehmenden, den eventuellen Übernachtungskosten, den Referenten und Tagungshauskosten ab. Im Teilnahmebetrag sind sämtliche Kosten für Referenten, Seminarunterlagen, Verpflegung, Tagungsgetränke und Unterkunft enthalten. Teilnahmebeiträge ohne Übernachtung werden separat ausgewiesen.
Die Rechnung wird an die jeweilige Einrichtung durch das Bischöfliche Ordinariat im Anschluss an das Seminar zugesandt. Spätere Anreisen oder frühere Abreisen oder Teilleistungen die nicht in Anspruch genommen wurden, können nicht abgezogen werden.

Unterbringung:
Wir sind stets bemüht, jeden Teilnehmer im Einzelzimmer unterzubringen. Sollte jedoch wegen zahlreicher Anmeldungen die Zimmerzahl nicht ausreichen, fragen wir bei Ihnen an, ob Sie ggf. mit einer Unterbringung im Doppelzimmer einverstanden wären. Ansonsten gilt: Frühes Anmelden sichert gute Plätze! Wünschen Sie keine Übernachtung, so teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Anmeldung mit.

Verpflegung:
Unser Bildungshaus wird mit Vollpension gebucht. Sollten Sie eine spezielle Kost bevorzugen, teilen Sie uns das bitte bei der Anmeldung mit.

Teilnahmebestätigung:
Am Ende des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.

Sonstige Formalitäten:
Die angebotenen Seminare sind im Sinne von § 16 MAVO von Bischöflichen Ordinariat anerkannt. Bitte sprechen Sie die Teilnahme an den MAV-Seminaren in Ihrer Mitarbeitervertretung ab und führen Sie einen entsprechenden Beschluss herbei! Informieren Sie den Dienstgeber rechtzeitig über den Beschluss! Gemäß § 17 MAVO werden die Kosten für die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen einschließlich der Fahrtkosten vom Dienstgeber getragen. Für die Teilnahme an MAV-Schulungen erhalten MAV-Mitglieder während ihrer Amtszeit auf Antrag bis zu insgesamt 3 Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge(§ 16Abs 1 MAVO).

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Geschäftsstelle der DiAG-MAV unter Tel: 0355/38003780 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Stand: 31.01.2024

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